Waffen und Munition werden nur nach vorheriger Absprache mit der STC „Rossiya“ zum Transport angenommen.
Es ist dem Passagier nicht gestattet, während des Fluges folgende Gegenstände mit sich zu führen:
- Schussfeuerwaffen und Gaswaffen mit entsprechender Munition
- Klingen aller Art
- Stich- und Schneidgegenstände
Der Transport von Waffen und Munition im Salon der Maschine ist nur im Dienst befindlichem Wachpersonal, welches Straftäter begleitet sowie Mitarbeitern des Bundessicherheitsdiensts gestattet.
Sport-, Jagd-, Militärwaffen sowie dazugehörige Ersatzteile und Munition dürfen nur bei Vorlage entsprechender Dokumente und Waffenscheine, dienstliche Bescheinigung.
Waffen, Munition und Spezialmittel, die für den Transport zugelassen sind, müssen registriert werden. Sie werden bei der Kontrolle herausgezogen und verpackt im Frachtraum befördert.
Munition wird als Gefahrgut angesehen und ihr Transport ist limitiert. Daher kann nur Munition für Sportfeuerwaffen kleinen Kalibers und nur als registriertes Gepäck befördert werden.
Wird bei dem Flug eine Staatsgrenze überquert, so muß der Passagier zur Einhaltung der in den betreffenden Ländern geltenden Gesetze und Bestimmungen den Transport der Waffe frühzeitig mit den entsprechenden Behörden der Länder regeln. Er muß eine Einfuhrgenehmigung von den dazu befugten Behörden des betreffenden Landes vorweisen können.
Emballage des armes
Folgende Anforderungen müssen beachtet werden:
- alle Waffen müssen entschärft sein;
- Waffen müssen so verpackt sein, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen ist.
Anforderungen an die Verpackung von Munition
Munition muß:
- von Schusswaffen separat aufbewahrt werden;
- in einem festen Container aus Holz oder Metall verpackt sein;
- stoßgeschützt im Container aufbewahrt werden.
Je Passagier dürfen maximal 5 kg Munition transportiert werden.
Insgesamt dürfen nicht mehr 50 kg Munition für einen Flug angenommen werden.
Waffen und Munition sind Teil des registrierten Gepäcks. Wird diese Norm überschritten, so wird eine Gebühr für Übergepäck erhoben.