Zum Sportgepäck zählen alle Sport-Ausrüstungen oder Sportartikel:
- Ski- und Winter-Ausrüstung
- Golf-Ausrüstung
- Fahrräder
- Angel-Ausrüstung
- Sportwaffen
Sportausrüstungen werden nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft zur Beförderung angenommen. Ein Passagier, der Sportgepäck transportieren möchte, muss das Beförderungsunternehmen vorher (bei der Platz-Reservierung oder beim Erwerb der Karte) darüber in Kenntnis setzen.
Taschen für Ski- oder andere Sportausrüstungen, an denen Riemchen, Träger oder kleine Außentaschen angebracht sind, müssen in einer Plastikverpackung transportiert werden.
Ein einsitziges Fahrrad oder Rennrad (ohne Motor) wird nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft als registriertes Gepäck angenommen. Es wird empfohlen, die Fahrräder vor dem Transport zu verpacken und dafür vorher die Pedale zu entfernen und das Lenkrad festzubinden. Ein Passagier, der ein Fahrrad transportieren möchte, muss das Beförderungsunternehmen vorher (bei der Platz-Reservierung oder beim Erwerb der Karte) darüber in Kenntnis setzen.
Sportausrüstungen werden kostenlos befördert, wenn die Freigepäckgrenze nicht überschritten wird. Sollte die zulässige Norm überschritten werden, so wird eine Gebühr entsprechend dem Übergepäck-Tarif bezahlt.