Transport von Tieren im Salon der Maschine
Folgende Tiere werden zur Beförderung im Salon der Maschine angenommen:
- Hunde, Katzen und Vögel
- Andere kleine Warmblüter, wie Hamster, Kaninchen
- Geschulte Hunde für blinde oder gehörlose Passagiere
Es ist gestattet im Salon des Flugzeuges Tiere zu befördern, deren Gewicht zusammen mit dem Käfig 8 kg nicht überschreitet. Die Größe des Käfigs darf bei dreidimensionaler Messung (Summe der 3 Seitenflächen) nicht mehr als 115 cm betragen.
Tiere werden nur in Begleitung Erwachsener und nach vorherigem Einverständnis der Fluggesellschaft zur Beförderung angenommen. Der Passagier ist verpflichtet, ein von einer spezialisierten staatlichen Einrichtung ausgestelltes Zertifikat sowie alle weiteren von den Veterinärämtern des Abflug-, Transfer-, Ziellandes geforderten Dokumente, vorzulegen.
Der Passagier ist verpflichtet, für die Beförderung des Tieres einen Container (Käfig) zur Verfügung zu haben. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Er muss von ausreichender Größe sein und luftdurchlässig sei
- Der Boden muss wasserdicht und mit einem absorbierenden Material überzogen sein
Eine Beförderung ohne Container (Käfig) ist kategorisch ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen ist eine Beförderung in luftdurchlässigen, fest verschließbaren Körben, Kisten oder Taschen möglich. Vogelkäfige müssen mit einem lichtundurchlässigen Stoff überzogen sein.
Werden die oben angeführten Bedingungen nicht befolgt, hat die Fluggesellschaft das Recht, die Beförderung abzulehnen.
Unterbringung an Bord der Maschine
Passagiere, die lebende Tiere im Salon mit sich führen, dürfen nicht in der Nähe von Notausgängen, der Küche oder den Toiletten sitzen. Der Container (Käfig) mit dem Tier muß sich entweder zu Füßen oder in den Armen des Passagiers befinden. Kategorisch ausgeschlossen ist die Unterbringung auf einem Sitzplatz.
Transport von Tieren im Frachtraum der Maschine
Folgende Tiere werden zur Beförderung im Frachtraum der Maschine angenommen:
- Hunde, Katzen und Vögel
- Andere kleine Warmblüter, wie Hamster, Kaninchen
Tiere werden als registriertes Gepäck im Frachtraum der Maschine transportiert, wenn ihr Gewicht inklusive des Containers, 8 kg überschreitet.
Tiere werden nur in Begleitung Erwachsener und nach vorherigem Einverständnis der Fluggesellschaft zur Beförderung angenommen. Der Passagier ist verpflichtet, ein von einer spezialisierten staatlichen Einrichtung ausgestelltes Zertifikat sowie alle weiteren von den Veterinärämtern des Abflug-, Transfer-, Ziellandes geforderten Dokumente, vorzulegen.
Der Passagier ist verpflichtet, für die Beförderung des Tieres einen Container (Käfig) zur Verfügung zu haben. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Er muss von ausreichender Größe sein und luftdurchlässig sein
- Der Boden muss wasserdicht und mit einem absorbierenden Material überzogen sein
- Er muss zuverlässig konstruiert sein.
Eine Beförderung ohne Container (Käfig) ist kategorisch ausgeschlossen.
Werden die oben angeführten Bedingungen nicht befolgt, hat die Fluggesellschaft das Recht, die Beförderung abzulehnen.
Beförderung von Führhunden
Führhunde – sind geschulte Hunde, die blinde/gehörlose Passagiere oder Passagiere mit eingeschränkter Mobilität begleiten. Die Beförderung eines Führhundes erfolgt nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft.
Der Hund muss während des gesamten Fluges einen Maulkorb tragen. Es ist nicht gestattet, den Hund auf einem Sitz unterzubringen.
Passagiere in Begleitung von Führhunden werden am Ende des Salons platziert (nicht jedoch in Sitzreihen mit Notausgängen).
Entgelte für die Beförderung von Tieren
Die Beförderung von Tieren und Vögeln im Salon oder im Frachtraum der Maschine, wird wie Übergepäck gemäß den entsprechenden Tarifregeln bezahlt. Der Passagier erhält dafür eine Zahlungsbestätigung.
Die Freigepäcknorm erstreckt sich nicht auf die Beförderung von Tieren, mit Ausnahme von Führhunden die blinde/gehörlose Passagiere begleiten.
Die Beförderung von Tieren wird nach dem tatsächlichen Gewicht des Tieres zusammen mit dem Käfig nach Übergepäck-Tarif, unabhängig vom übrigen Gepäck des Passagiers, bezahlt.
Die Beförderung von Führhunden ist kostenlos.
Sollte keine bestätigte Buchung vorliegen oder sollte der Passagier sich weigern die Beförderung des Tieres zu bezahlen, behält sich die STC „Russia“ das Recht vor, die Beförderung eines Tieres abzulehnen.
Nicht zugelassen zur Beförderung sind Insekten, Fischbesatz, Reptilien, Nager, Versuchstiere sowie kranke Tiere.
Haftungsausschluß
Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für jegliche vor, während oder nach dem Flug auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Tieres.
Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung, falls das Ziel- oder Transitland die Einfuhr des Tieres untersagt.