Schwangere werden ohne ärztliche Bescheinigung an Bord eines Flugzeuges zugelassen, vorausgesetzt sie haben ein ausgezeichnetes Wohlbefinden und in der Schwangerschaft treten keinerlei Komplikationen auf.
Schwangere sind bis zu 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zur Beförderung zugelassen, falls nicht die Gefahr einer Frühgeburt besteht.
Eine ärztlichen Bescheinigung, ausgestellt im Laufe von 7 Tagen vor Abflug, ist erforderlich, wenn:
- bis zum Geburtstermin weniger als 4 Wochen bleiben;
- in Bezug auf den Geburtstermin Unklarheiten bestehen;
- vorhergehende Geburten mit Komplikationen verliefen.
Die ärztliche Bescheinigung wird durch den Hausarzt (Gynäkologen) des Passagiers ausgestellt.
Ein Flug ist nicht zu empfehlen, wenn:
- sich die Schwangere im letzten Monat der Schwangerschaft befindet.
- das Neugeborene jünger als 7 Tage alt ist.
Für die Beförderung von Frühgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Die Beförderung von Schwangeren erfolgt unter der Voraussetzung, dass die STC „Russia“ keinerlei Verantwortung für eventuelle Folgen trägt.